Die Bauleitplanung regelt die Nutzung der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne). Die Aufstellung der Pläne erfolgt durch die Gemeinde in einem förmlichen Verfahren mit einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Informationen zu den gemeindlichen Bauleitplänen finden Sie » hier.