Maritta Horrichs Sachbearbeiterin Burgstraße 10 52538 Gangelt +49 (0) 2454 588-307 +49 (0) 2454 2852 Elisabeth Zimmermanns Sachbearbeiterin Burgstraße 10 52538 Gangelt +49 (0) 2454 588-308 +49 (0) 2454 2852 Eine Übersicht über alle Gebühren finden sie hier: Gebührenübersicht
Wenn Sie in die Gemeinde Gangelt ziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, sollten Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen. Bei Familien braucht nur eine betroffene Person zu erscheinen. Ziehen Sie in eine Wohnung ein, die nicht Ihnen gehört, benötigen Sie für die Anmeldung eine Bestätigung des Wohnungsgebers. Für volljährige Personen (Kinder, Ehegatten) ist eine Vollmacht erforderlich. Außerdem benötigen Sie Personalausweis oder Reisepass jeder betroffenen Person. Pfleger und Betreuer benötigen den Gerichtsbeschluss. Wohnungsgeberbestätigung An-Ab- und Ummeldung - Vollmacht
Notwendige Unterlagen: alter Personalausweis, Reisepass aktuelles biometrisches Lichtbild ggfls. Staatsangehörigkeitsnachweis Bei der erstmaligen Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen Sie die Geburtsurkunde. Vollmacht Abholung Personalausweis Vollmacht Abholung Reisepässe
Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass Benötigen Sie das Führungszeugnis für eine Behörde, dann müssen Sie bei der Antragstellung die Anforderung dieser Behörde vorlegen. Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, dann müssen Sie bei der Antragstellung eine schriftliche Anforderung für dieses erweiterte Führungszeugnis vorlegen.
Sie können bei der Gemeinde folgende Führerscheinangelegenheiten beantragen: Fahrererlaubnis (Neuerteilung Führerschein, Umschreibung Dienstfahrererlaubnis, Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung) Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Lichtbild, ggfls. ausländische Fahrererlaubnis, Dienstfahrererlaubnis Kartenführerschein Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Lichtbild, alter Füherschein Internationaler Führerschein Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Lichtbild, Kartenführerschein Umschreibung ausländischer Führerschein Sie benötigen: biometrisches Lichtbild, ausländische Fahrererlaubnis
Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass Fahrzeugschein Sie können bei der Gemeinde die Adressdaten des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern lassen.
Bei den Kontaktpersonen können Sie Fundsachen abgeben bzw. erhalten Sie Informationen zu abgegebenen Fundsachen.
Beglaubigung von Dokumenten Die Gemeinde ist berechtigt, eigene Dokumente zu beglaubigen. Fremde Dokumente dürfen nur amtlich beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden und die Beglaubigung nicht anderen Stellen vorbehalten ist. Beglaubigung von Unterschriften Eine Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn sie vor dem beglaubigenden Mitarbeiter vollzogen worden ist, der Personalausweis oder der Reisepass des Unterzeichners dabei vorliegt und das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, soweit eine Rechtsvorschrift dies vorsieht, vorgesehen ist.
Bitte wenden Sie sich an die angegebenen Kontaktpersonen in folgenden Angelegenheiten: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass Ausstellung einer Meldebescheinigung Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass Fischereischein Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass und bei Erstbeantragung Nachweis des Bestehens der Fischereiprüfung Lebensbescheinigung Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass Schankerlaubnis Sie benötigen eine Schankerlaubnis, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen, bei der Alkohol ausgegeben wird. Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche Sie können bei den Kontaktpersonen die Berechtigungsscheine für die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetzt vorgeschriebenen Untersuchungen erhalten.