Wenn Sie sich mit einem Gewerbe selbständig machen wollen, dann müssen Sie dies bei der Gemeinde anmelden. Sobald Sie die gewerbliche Tätigkeit beenden, ist eine Abmeldung notwendig, bei Änderungen eine Ummeldung.
Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie zusätzliche eine gaststättenrechtliche Konzession.