Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verkehrsschilder) liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Nähere Auskünfte erteilt Herr Görtz. Bewohnerparkausweise Für Teile des Gangelter Ortskerns ist eine Parkzone eingerichtet. Als Anwohner können Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten (Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre). Antrag Bewohnerparkausweis Halterbescheinigung
Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht bei pflanzlichen Abfällen aus Pflegemaßnahmen des Natur- oder Landschaftsschutzes. Hier sind zudem Mindestabstände einzuhalten (z.B. 100 Meter zu jeder Bebauung).Vor einer Verbrennung ist eine Genehmigung bei der Gemeinde einzuholen.
Ein Schiedsmann führt Schlichtungsgespräche in nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie bei Strafsachen wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, übliche Nachrede und Bedrohung. Kontaktdaten der SchiedsmännerHerr Wolfgang HeinrichsStarzend 6852538 GangeltTel. 02454-6802Herr Rolf MarohnGanterheide 352538 GangeltTel. 02454-2802 oder 0151/58743649Termine nach Vereinbarung