Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verkehrsschilder) liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Nähere Auskünfte erteilt Herr Görtz. Bewohnerparkausweise Für Teile des Gangelter Ortskerns ist eine Parkzone eingerichtet. Als Anwohner können Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten (Gebühr 20,40 €, Geltungsdauer 2 Jahre). Antrag Bewohnerparkausweis Halterbescheinigung
Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht bei pflanzlichen Abfällen aus Pflegemaßnahmen des Natur- oder Landschaftsschutzes. Hier sind zudem Mindestabstände einzuhalten (z.B. 100 Meter zu jeder Bebauung).Vor einer Verbrennung ist eine Genehmigung bei der Gemeinde einzuholen.
Ein Schiedsmann führt Schlichtungsgespräche in nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie bei Strafsachen wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede und Bedrohung. Kontaktdaten der Schiedsmänner Herr Wolfgang Heinrichs Starzend 68 52538 Gangelt Tel. 02454-6802 Herr Rolf Marohn Ganterheide 3 52538 Gangelt Tel. 02454-2802 oder 0151/58743649 Termine nach Vereinbarung
Für das Anbringen von Plakaten jeglicher Art im öffentlichen Straßenraum ist eine Genehmigung erforderlich. Der Antrag kann formlos schriftlich, oder per E-Mail an gestellt werden.Das Anbringen von Plakaten darf nur mit Genehmigung und unter Beachtung der beigefügten Hinweise für die Plakatierung im öffentlichen Straßenraum erfolgen. Hinweis Plakatierung
Die Gemeinde ist für die Durchführung der Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen im Gemeindegebiet zuständig. Ebenso wirkt sie bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden mit.Zur Durchführung der Wahlen werden zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Görtz auf.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Hierzu benötigen Sie:1. verheiratete Eltern:Stammbuch/Heiratsurkunde, bei Eheschließungen ab dem Jahr 2009 zudem Geburtsurkunden der Eltern2. nicht verheiratete Eltern:Geburtsurkunde der Mutter, falls Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierzu und Geburtsurkunde des Vaters sowie SorgerechtserklärungenIn beiden Fällen sind zudem erforderlich:Personalausweis, Reisepass oder Ersatzpapier der Eltern im OriginalBei einer Hausgeburt ist weiterhin eine Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes notwendig.Weitere Unterlagen können ggfls. verlangt werden.
Sie können eine Eheschließung beim Standesamt Gangelt nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Gemeinde Gangelt wohnt. Heiraten können Sie vor jedem Standesamt in Deutschland. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin geschehen. Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt. Das entsprechende Formular finden Sie hier . Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen: einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet, die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder, einer der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit, einer der Eheschließenden wurde nicht im Bundesgebiet geboren. Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall: erweiterte Meldebscheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz Gangelt), max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes), gültiger Reisepass oder Personalauweis. Trauungen können grundsätzlich von montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen. Hierzu steht Ihnen ein renoviertes und modernisiertes Trauzimmer zur Verfügung. Darüber hinaus stehen auch folgende Trauorte zur Auswahl: - Mercatorhotel in Gangelt - Cafe Altes Rathaus in Gangelt - Museumswindmühle in Breberen - Selfkantbahn in Schierwaldenrath Bitte setzen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung mit der jeweiligen Lokalität in Verbindung und erfragen, ob diese zu Ihrem gewünschten Termin noch verfügbar ist. Die Trauung an einem Samstag (10:00 bis 15:00 Uhr) im Jahre 2021 ist zu den folgenden Terminen möglich: 16.01.20.02.27.03.24.04.22.05.29.05.12.06.26.06.17.07.21.08.18.09.02.10.20.11.18.12. Für die Anmeldung der Eheschließung sowie die Durchführung von Trauungen außerhalb des Rathauses bzw. außerhalb der üblichen Öffnungszeiten fallen Gebühren an. Für nähere Auskünfte setzen Sie sich gerne mit dem Standesamt Gangelt in Verbindung.
Wenn ein Mensch in der Gemeinde Gangelt verstirbt, muss dies dem Standesamt Gangelt spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.Hierfür werden benötigt:die Todesbescheinigung,bei Sterbefällen in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen zusätzlich eine schriftliche Sterbefallanzeige,der Personalausweis der/des Verstorbenen,die Eheurkunde der letzten Ehe und ggfls. ein Nachweis über die Auflösung,die Geburtsurkunde des Verstorbenen.
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.Personenstandsurkunden können nur von den Personen angefordert werden, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Eltern und Kindern (Verwandschaft in gerader Linie).
Das Standesamt verfügt über Personenstandsbücher ab 1798. Bitte geben Sie möglichst genaue Daten über die gesuchte(n) Person(en) an, da eine Suchgebühr fällig werden kann.
Wenn Sie eine Rente beantragen oder Ihr Rentenkonto klären lassen möchten, dann vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Die Altersrente sollte drei Monate vor Rentenbeginn beantragt werden.
Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Gangelt Online-Vormerksystem für einen Kita-Platz: » Kita-Navigator Kindergarten Stahe Träger: Gemeinde Gangelt » Webseite Kindergarten Gangelt Träger: pro multis gGmbH Mönchengladbach » Webseite Kindertagesstätte KinderReich Gangelt Träger: Katharina Kasper ViaNobis GmbH » Webseite Kindergarten Birgden Träger: pro multis gGmbH Mönchengladbach » Webseite Kindertagesstätte Birgden Träger: DRK-Kindertagesstätte im Kreis Heinsberg gGmbH » Webseite Kindergarten Schierwaldenrath Träger: Elternverein Regenbogen e.V. » Webseite Kindergarten Breberen Träger: Lindenbaum Breberen e.V. » Webseite
Zur Internetseite der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gangelt gelangen Sie » hier. Die Einsätze der Feuerwehr im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben ist unentgeltlich. Auf der Grundlage des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (§ 52) kann es in einigen Fällen zu einem Kostenersatz kommen (z.B. bei Ölverlust außerhalb eines Verkehrsunfalls). » Link BHKG 3.02 Satzung Gebühren Feuerwehr
Grundsicherung Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für ältere (frühestens ab 65) und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen sicher, soweit sie diesen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Grundsicherung - Antrag Grundsicherung - Mietbescheinigung Grundsicherung - Erforderliche Unterlagen Grundsicherung - Überprüfungsbogen Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind und keine Leistungen des Jobcenters erhalten. Hilfe zum Lebensunterhalt - Antrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Mietbescheinigung Hilfe zum Lebensunterhalt - erforderliche Unterlagen Hilfe zur Pflege Übernahme ungedeckter Heimkosten Hilfe zur Pflege - Informationsschreiben Heimkosten Hilfe zur Pflege - Antrag Heimkosten Leistungen der ambulanten Pflege Hilfe zur Pflege - Informationsschreiben ambulant Hilfe zur Pflege - Antrag ambulant
Die Gemeinde sichert den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für alle Personen, die ihr von der Bezirksregierung Köln zugewiesen werden. Alle Leistungen müssen schriftlich oder persönlich beantragt werden. Asylbewerber erhalten neben der laufenden Hilfe bei akuten Erkrankungen auch Krankenhilfe. Asylbewerber werden in von der Gemeinde betriebenen Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen untergebracht. Personen mit Bleiberecht können eigenen Wohnraum beziehen. Wenn Sie Interesse an der Vermietung Ihrer Immobilie haben, dann setzen Sie sich bitte mit Herrn Houben in Verbindung.
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die Menschen mit geringem Einkommen als Zuschuss zur Miete erhalten. Einen Lastenzuschuss können Eigentümer eines selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Ein anonymer Wohngeldrechner steht Ihnen auf der Internetseite » http://wohngeldrechner.nrw.de zur Verfügung. Merkblatt/Antrag Wohngeld Merkblatt/Antrag Lastenzuschuss Antrag Lastenzuschuss
Für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist das Amt für Soziales beim Kreis Heinsberg zuständig.Den Antragsvordruck erhalten Sie hier.
Maritta Horrichs Sachbearbeiterin Burgstraße 10 52538 Gangelt +49 (0) 2454 588-307 +49 (0) 2454 2852 Elisabeth Zimmermanns Sachbearbeiterin Burgstraße 10 52538 Gangelt +49 (0) 2454 588-308 +49 (0) 2454 2852 Eine Übersicht über alle Gebühren finden sie hier: Gebührenübersicht
Wenn Sie in die Gemeinde Gangelt ziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, sollten Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen. Bei Familien braucht nur eine betroffene Person zu erscheinen. Ziehen Sie in eine Wohnung ein, die nicht Ihnen gehört, benötigen Sie für die Anmeldung eine Bestätigung des Wohnungsgebers. Für volljährige Personen (Kinder, Ehegatten) ist eine Vollmacht erforderlich. Außerdem benötigen Sie Personalausweis oder Reisepass jeder betroffenen Person. Pfleger und Betreuer benötigen den Gerichtsbeschluss. Wohnungsgeberbestätigung An-Ab- und Ummeldung - Vollmacht
Notwendige Unterlagen: alter Personalausweis, Reisepass aktuelles biometrisches Lichtbild ggfls. Staatsangehörigkeitsnachweis Bei der erstmaligen Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen Sie die Geburtsurkunde. Vollmacht Abholung Personalausweis Vollmacht Abholung Reisepässe
Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass Benötigen Sie das Führungszeugnis für eine Behörde, dann müssen Sie bei der Antragstellung die Anforderung dieser Behörde vorlegen. Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, dann müssen Sie bei der Antragstellung eine schriftliche Anforderung für dieses erweiterte Führungszeugnis vorlegen.
Sie können bei der Gemeinde folgende Führerscheinangelegenheiten beantragen: Fahrererlaubnis (Neuerteilung Führerschein, Umschreibung Dienstfahrererlaubnis, Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung) Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Lichtbild, ggfls. ausländische Fahrererlaubnis, Dienstfahrererlaubnis Kartenführerschein Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Lichtbild, alter Füherschein Internationaler Führerschein Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Lichtbild, Kartenführerschein Umschreibung ausländischer Führerschein Sie benötigen: biometrisches Lichtbild, ausländische Fahrererlaubnis
Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass Fahrzeugschein Sie können bei der Gemeinde die Adressdaten des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern lassen.
Bei den Kontaktpersonen können Sie Fundsachen abgeben bzw. erhalten Sie Informationen zu abgegebenen Fundsachen.
Beglaubigung von Dokumenten Die Gemeinde ist berechtigt, eigene Dokumente zu beglaubigen. Fremde Dokumente dürfen nur amtlich beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden und die Beglaubigung nicht anderen Stellen vorbehalten ist. Beglaubigung von Unterschriften Eine Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn sie vor dem beglaubigenden Mitarbeiter vollzogen worden ist, der Personalausweis oder der Reisepass des Unterzeichners dabei vorliegt und das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, soweit eine Rechtsvorschrift dies vorsieht, vorgesehen ist.
Bitte wenden Sie sich an die angegebenen Kontaktpersonen in folgenden Angelegenheiten: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass Ausstellung einer Meldebescheinigung Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass Fischereischein Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass und bei Erstbeantragung Nachweis des Bestehens der Fischereiprüfung Lebensbescheinigung Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass Schankerlaubnis Sie benötigen eine Schankerlaubnis, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen, bei der Alkohol ausgegeben wird. Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche Sie können bei den Kontaktpersonen die Berechtigungsscheine für die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetzt vorgeschriebenen Untersuchungen erhalten.
Sascha Molls Sachbearbeiter Burgstraße 10 52538 Gangelt +49 (0) 2454 588-303 +49 (0) 2454 2852 Patrick Houben Sachbearbeiter Burgstraße 10 52538 Gangelt +49 (0) 2454 588-306 +49 (0) 2454 2852
An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes Wenn Sie sich mit einem Gewerbe selbständig machen wollen, dann müssen Sie dies bei der Gemeinde anmelden. Sobald Sie die gewerbliche Tätigkeit beenden, ist eine Abmeldung notwendig, bei Änderungen eine Ummeldung. Gewerbeanmeldung - Vordruck Gewerbeabmeldung - Vordruck Gewerbeummeldung - Vordruck Beiblatt gesetzliche Vertreter Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie zusätzliche eine gaststättenrechtliche Konzession. Gaststättenkonzession - Vordruck
Die Haltung eines Hundes ist anzeige- oder sogar erlaubnispflichtig. Sie unterliegt darüber hinaus der Steuer. Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Absatz 1 LHundG NRW unterliegt einer Gebühr: Euro 25. 2.01 Hundesteuersatzung Merkblatt - Hundehaltung Anzeige zur Hundehaltung