Das Halten von Hunden wird besteuert. Die Steuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde und der Gefährlichkeit der Hunde. In besonderen Fällen (z.B. bei Schutzhunden) kann auf Antrag eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung gewährt werden. Die aktuellen Steuersätze finden Sie hier: 2.01 Hundesteuersatzung
GrundsteuernDie Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Sie bemisst sich nach dem Wert der Grundstücke. Das Finanzamt legt zur Ermittlung der Steuer den sogenannten Messbetrag fest. Dieser wird mit einem von jeder Kommune in eigener Zuständigkeit festzulegenden Hebesatz multipliziert. So ermittelt sich der Steuerbetrag.Grundsteuer ASteuer auf land- und forstwirtschaftliche FlächenHebesatz der Gemeinde Gangelt seit 2012: 245 Punkte Grundsteuer BSteuer auf bebaute oder bebaubare FlächenHebesatz der Gemeinde Gangelt seit 2012: 440 Punkte GewerbesteuerGewerbesteuer wird vom Gewerbeertrag erhoben. Wie bei der Grundsteuer setzt das Finanzamt einen Messbetrag fest, der mit dem von jeder Kommune zu bestimmenden Hebesatz multipliziert wird.Hebesatz der Gemeinde Gangelt seit 2012: 416 Punkte
In der Gemeinde Gangelt wird insbesondere das Halten von Spielapparaten besteuert. Maßgeblich ist die 2.02 Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde.