Die Verwirklichung eines Bebauungsplanes ist i.d.R. mit einer Neuaufteilung der Grundstücke verbunden. Soweit sich die Grundstückseigentümer nicht auf diese Neueinteilung alleine verständigen können, kann die Gemeinde ein Umlegeungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugebesetzbuches vornehmen.
Aktuelle Umlegungsverfahren:
- keine