
Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen.
Eheschließung / Trauung
Wo auch immer Sie heiraten möchten, die Anmeldung der Eheschließung muss immer bei dem Standesamt stattfinden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch ein Nebenwohnsitz berechtigt zur Anmeldung.
Bevor Sie die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden, reservieren Sie vor Ort den Termin für Ihre Trauung oder Sie wenden sich an ein anderes von Ihnen gewünschtes Standesamt innerhalb von Deutschland, vor dem Sie heiraten möchten. Denken Sie bitte daran, dass sowohl Sie als Brautpaar, als auch Ihre Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin geschehen. Zweckmäßigerweise kommen beide Partner zur Anmeldung. Falls ein Partner verhindert ist, kann eine Ermächtigung (formeller Vordruck) vorgelegt werden.
Falls Sie eine/n ausländische/n Partner/in heiraten wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Standesamt in Verbindung, da dann spezielle Verfahren zu klären sind.
Erforderliche Unterlagen:
Geburtenanmeldung & Geburtsbeurkundung
Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, ist die Eheurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung vorzulegen.Personenstandurkunden (Geburts-, Heirat- oder Sterbeurkunden)
Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie derzeit nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Personenstandsurkunden können nur von den Personen angefordert werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen (Verwandschaft in gerader Linie)
Ahnen- oder Familienforschung
Zur Ahnen- oder Familienforschung ist anzumerken, dass Sie möglichst genaue Daten über die gesuchte Person bzw. die Personen angeben, da eine Suchgebühr fällig werden kann.
Zuständig:
Standesamt GangeltBestattungswesen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zur Beurkundung von Sterbefällen werden folgende Unterlagen benötigt:
In vielen Fällen übernimmt der Bestatter für die Hinterbliebenen die Beurkundung der Sterbefälle bei der Verwaltung.
Zuständig:
Standesamt