Änderung der Abwassergebühren

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 17. Mai 2022 seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur Berücksichtigung von kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen bei der Ermittlung der Abwassergebühren geändert. Dieses Urteil ist von landesweiter Bedeutung und betrifft auch die Abwassergebühren der Gemeinde Gangelt.

Das Gericht hält heute nur noch einen Zins für begründbar, der sich aus dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre ergibt. Bisher war es ein Zeitraum von 50 Jahren. Hierdurch sinkt der Zins ganz erheblich, was zu einer Verringerung der Abwassergebühren führen wird.

Die Gemeinde Gangelt wird ihre Abwassergebühren aufgrund des Urteils und auf Basis der geltenden Rechtslage neu kalkulieren. Die Gebühren ändern sich dann rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die Überzahlung wird mit dem Abgabenbescheid 2023 erstattet. Ein Antrag auf die Neufestsetzung durch die Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen ist nicht erforderlich.