Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung

Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Gemeinden bis zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Bereits sehr frühzeitig hat die NEW AG mit dem IfEW (Institut für Elektrische Anlagen und Netze, Digitalisierung und Energiewirtschaft) der RWTH Aachen und dem Fraunhofer – Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) die Wärmeplanung für alle Kommunen in ihrem Versorgungsgebiet erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde der Entwurf für die Wärmeplanung Gangelt im Bau- und Umweltausschuss / Rat vorgestellt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Diese findet im Zeitraum vom 16.10.2024 – 19.11.2024 statt. Hier haben die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgaben berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Abs. 2 und 3 WPG genannten Beteiligten die Möglichkeit, zu den Analysen und Planungen Stellung zu beziehen.

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung ist unter diesem LINK abrufbar.

Ansprechpartner: Herr Willibert Mevissen, Telefon:  02454 588 - 401, E-Mail: .