Veröffentlichung des Gesamtschulzweckverbandes Gangelt-Selfkant Gem. § 16 Satz 3 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) habe ich als Verbandsvorsteher des Gesamtschulzweckverbandes Gangelt-Selfkant in geeigneter Form folgende Angaben zu veröffentlichen: 1. Ausgeübter Beruf/Beraterverträge Beruf: Bürgermeister der Gemeinde Gangelt Beraterverträge: keine 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes Keine 3. Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen a) aus verselbstständigten Aufgabenbereichen des Zweckverbandes Keine b) aus verselbstständigten Aufgabenbereichen meines Hauptamtes als Bürgermeister der Gemeinde Gangelt a) Verbandsvorsteher des Immobilienverwaltungszweckverbandes Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant b) Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH c) Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Der Selfkant“, Selfkant d) Regionalbeirat der NEW, Mönchengladbach e) Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH, Geilenkirchen f) Aufsichtsrat WestVerkehr GmbH, Geilenkirchen g) Beirat der Energie- und Wasserversorgung, Stolberg h) Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH, Geilenkirchen i) Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der EGG Entwicklungs-gesellschaft Gangelt GmbH 4. Mitgliedschaft in Organen privatrechtlicher Unternehmen Keine 5. Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien a) aus meinem Hauptamt als Bürgermeister der Gemeinde Gangelt Vorsitzender der LAG Westzipfelregion e.V., Gangelt b) ansonsten keine Gangelt, den 1. April 2018Gesamtschulzweckverband Gangelt-SelfkantDer Vorstehergez. TholenBürgermeister