Der nachfolgenden Aufstellung können Sie für die Mitglieder des Rates entnehmen,

  1. welche beruflichen Tätigkeiten sie ausüben,
  2. welche Mitgliedschaften in privatrechtlichen Organisationen sie wahrnehmen und
  3. welche Funktionen sie in Vereinen bekleiden.

Die Angabe erfolgt auf Basis einer vom Gemeinderat beschlossenen Ehrenordnung.

Ehrenordnung (Stand 22.03.2024)