Die Einsätze der Feuerwehr im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben ist unentgeltlich. Auf der Grundlage des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (§ 52) kann es in einigen Fällen zu einem Kostenersatz kommen (z.B. bei Ölverlust außerhalb eines Verkehrsunfalls).