Trauungen können grundsätzlich von montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen.
Zusätzlich bietet das Standesamt auch im Jahr 2023 ausgewählte Samstage an, an denen zwischen 10:00 und 15:00 Uhr Trauungen möglich sind:
21.01.2023
11.02.2023
04.03.2023
29.04.2023
13.05.2023
10.06.2023
01.07.2023
29.07.2023
12.08.2023
09.09.2023
21.10.2023
18.11.2023
23.12.2023
Für weitere Informationen zu Trauorten oder der Anmeldung der Eheschließung beachten Sie auch unsere Infoseite:
https://www.gangelt.de/buergerservice/buergerservice-soziales-ordnung-wahlen/standesamt
Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Geilenkirchen unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02451/623-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: HIER Ein weieteres Informationsvideo hat der Städte- und Gemeindebund für Sie unter folgendem Link veröffentlicht: INFOVIDEO
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 17. Mai 2022 seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur Berücksichtigung von kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen bei der Ermittlung der Abwassergebühren geändert. Dieses Urteil ist von landesweiter Bedeutung und betrifft auch die Abwassergebühren der Gemeinde Gangelt.
Das Gericht hält heute nur noch einen Zins für begründbar, der sich aus dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre ergibt. Bisher war es ein Zeitraum von 50 Jahren. Hierdurch sinkt der Zins ganz erheblich, was zu einer Verringerung der Abwassergebühren führen wird.
Die Gemeinde Gangelt wird ihre Abwassergebühren aufgrund des Urteils und auf Basis der geltenden Rechtslage neu kalkulieren. Die Gebühren ändern sich dann rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die Überzahlung wird mit dem Abgabenbescheid 2023 erstattet. Ein Antrag auf die Neufestsetzung durch die Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen ist nicht erforderlich.
Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine und dem hieraus folgenden Flüchtlingsstrom bittet die Gemeinde Gangelt freien privaten Wohnraum zu melden. Freien Wohnraum, den Sie für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten, können Sie unter folgenden Telefonnummern melden: 02454/588306 (Herr Heutz) bzw. 588301 (Herr Görtz).
Sollten Sie bereits Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, teilen Sie dies bitte unter den oben aufgeführten Telefonnummern der Gemeinde Gangelt mit.
Auf die aktuellen Hinweise der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Heinsberg wird verwiesen. LINK