trauzimmerTrauungen können grundsätzlich von montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen.

Zusätzlich bietet das Standesamt auch im Jahr 2023 ausgewählte Samstage an, an denen zwischen 10:00 und 15:00 Uhr Trauungen möglich sind:

21.01.2023

11.02.2023

04.03.2023

29.04.2023

13.05.2023

10.06.2023

01.07.2023

29.07.2023

12.08.2023

09.09.2023

21.10.2023

18.11.2023

23.12.2023

 

Für weitere Informationen zu Trauorten oder der Anmeldung der Eheschließung beachten Sie auch unsere Infoseite:

https://www.gangelt.de/buergerservice/buergerservice-soziales-ordnung-wahlen/standesamt

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Geilenkirchen unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02451/623-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform

 

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.

 

  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.

 

  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

 

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

 

  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

 

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: HIER  

Ein weieteres Informationsvideo hat der Städte- und Gemeindebund für Sie unter folgendem Link veröffentlicht: INFOVIDEO

 

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 17. Mai 2022 seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur Berücksichtigung von kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen bei der Ermittlung der Abwassergebühren geändert. Dieses Urteil ist von landesweiter Bedeutung und betrifft auch die Abwassergebühren der Gemeinde Gangelt.

Das Gericht hält heute nur noch einen Zins für begründbar, der sich aus dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre ergibt. Bisher war es ein Zeitraum von 50 Jahren. Hierdurch sinkt der Zins ganz erheblich, was zu einer Verringerung der Abwassergebühren führen wird.

Die Gemeinde Gangelt wird ihre Abwassergebühren aufgrund des Urteils und auf Basis der geltenden Rechtslage neu kalkulieren. Die Gebühren ändern sich dann rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die Überzahlung wird mit dem Abgabenbescheid 2023 erstattet. Ein Antrag auf die Neufestsetzung durch die Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen ist nicht erforderlich.

Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine und dem hieraus folgenden Flüchtlingsstrom bittet die Gemeinde Gangelt freien privaten Wohnraum zu melden. Freien Wohnraum, den Sie für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten, können Sie unter folgenden Telefonnummern melden: 02454/588306 (Herr Heutz) bzw. 588301 (Herr Görtz).

Sollten Sie bereits Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, teilen Sie dies bitte unter den oben aufgeführten Telefonnummern der Gemeinde Gangelt mit.

Auf die aktuellen Hinweise der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Heinsberg wird verwiesen.  LINK