Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 17. Mai 2022 seine jahrzehntelange Rechtsprechung zur Berücksichtigung von kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen bei der Ermittlung der Abwassergebühren geändert. Dieses Urteil ist von landesweiter Bedeutung und betrifft auch die Abwassergebühren der Gemeinde Gangelt.
Das Gericht hält heute nur noch einen Zins für begründbar, der sich aus dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre ergibt. Bisher war es ein Zeitraum von 50 Jahren. Hierdurch sinkt der Zins ganz erheblich, was zu einer Verringerung der Abwassergebühren führen wird.
Die Gemeinde Gangelt wird ihre Abwassergebühren aufgrund des Urteils und auf Basis der geltenden Rechtslage neu kalkulieren. Die Gebühren ändern sich dann rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die Überzahlung wird mit dem Abgabenbescheid 2023 erstattet. Ein Antrag auf die Neufestsetzung durch die Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen ist nicht erforderlich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend die Öffnungszeiten der Kleiderkammer der Gemeinde Gangelt für das restliche Jahr 2022:
Jeden Montag, außer an Feiertagen.
Die Kleiderkammer ist an den vorgenannten Tagen für alle bedürftigen Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Gangelt in der Zeit von 14.00 – 16.00 Uhr geöffnet.
Tragfähige, saubere Kleidung kann nach Absprache mit Frau Demirak 02454/588-305 abgegeben werden.
in der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2022 wurde über die Drucksache XI/0339 (5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage der Gemeinde Gangelt) beraten und abgestimmt. Laut einstimmigem Ratsbeschluss wurde die Abwassergebühr für das Jahr 2022 nachträglich wie folgt reduziert:
2022 bisher
2022 neu
Schmutzwasser
2,97 €/m3
2,85 €/m3
Niederschlagswasser
0,83 €/m2
0,79 €/m2
Für die Abrechnung des Schmutzwassers wurde diese Änderung auf den Abgabenbescheiden 2023 richtig durchgeführt und ausgewiesen.
Für das Niederschlagswasser ist dies durch einen technischen Fehler in der Software der Bescheiderstellung leider nicht erfolgt. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung von 0,04 €/m² und des erheblichen Aufwands verzichtet die Verwaltung darauf, einen neuen Gesamtbescheidlauf im Jahr 2023 zu erlassen. Die Korrektur der Niederschlagswassergebühr 2022 wird somit im Jahresbescheid 2024 nachgeholt.
Auf formlosen Antrag eines Bescheidempfängers hin, wird die Verwaltung die Niederschlagswassergebühr 2022 umgehend im Einzelfall anpassen und einen Änderungsbescheid erlassen.
Rückfragen und Anträge sind an Herrn Nießen zu richten (Rathaus Zimmer 207, Tel. 02454/588-205, E-Mail: ).
Mit freundlichen Grüßen
Guido Willems
Heute (05. Mai 2023) findet die Auftaktveranstaltung zum Stadtradeln statt. Jeder, der mitradeln möchte, ist herzlich willkommen. Die Tour startet um 15.00 Uhr an der Breberener Windmühle und endet um 18.00 Uhr am Infocenter.
Herbert Heinrichs, ein erfahrener Routenführer des ADFC aus Gangelt, hat die Route ausgearbeitet und wird diese zusammen mit uns begleiten. Wer möchte, kann nach der Radtour mit uns im Infocenter einkehren.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und eine interessante Radtour.